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Die Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) regelt Format, Struktur und Gliederung der standardisierten Kurzberichte gemäß § 43 EEffG.

Ein Musterbeispiel zum standardisierten Kurzbericht steht auf unserer Website unter https://www.energieeffizienzmonitoring.at/standardisierter-kurzbericht/ zur Verfügung.

Die Meldung des standardisierten Kurzberichts an die Monitoringstelle kann nur über die elektronische Meldeplattform erfolgen. Diese wird im dritten Quartal 2024 verfügbar sein.

(Aktualisiert am 08.04.2024)