Die Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) regelt Format, Struktur und Gliederung der standardisierten Kurzberichte gemäß § 43 EEffG.
Ein Musterbeispiel zum standardisierten Kurzbericht steht auf unserer Website unter https://www.energieeffizienzmonitoring.at/standardisierter-kurzbericht/ zur Verfügung.
Die Meldung für Energieaudits nach dem alten Energieeffizienzgesetz sowie für standardisierte Kurzberichte ist über Formulare in der elektronische Meldeplattform vorgesehen. Die elektronische Meldeplattform und die entsprechenden Formulare werden zurzeit eingerichtet.
Eine Meldung zum standardisierten Kurzbericht ist ab dem 15. Oktober 2024 möglich.
Die Meldefrist für Energieaudits nach dem alten Energieeffizienzgesetz sowie für standardisierte Kurzberichte ist der 30. November 2024.
(Aktualisiert am 20.09.2024)