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Berichte

In § 70 sieht das Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) Berichts- und Informationspflichten zum Status der Energieeffizienz in Österreich vor.

Berichte der Energieeffizienz-Monitoringstelle

Erster Fortschrittsbericht zum Bundes-Energieeffizienzgesetz

In den Fortschrittsberichten gemäß § 70 Abs. 1 EEffG werden die Auswirkungen der gesetzlichen Bestimmungen sowie die erreichten Verbesserungen analysiert und mit den Zielvorgaben verglichen. Die vollständigen Berichte können unter „Berichte der Energieeffizienz-Monitoringstelle“ (siehe Seitenanfang) heruntergeladen werden. Nachfolgend finden sich einige Auszüge aus dem ersten Fortschrittsbericht:

Das EEffG legt ein Endenergieverbrauchsziel in der Höhe von 920 PJ im Jahr 2030 fest. Für die jährliche Überprüfung der Fortschritte ist ein Zielpfad vorgesehen, der im Jahr 2021 mit 1.136 PJ startet. Der tatsächliche Endenergieverbrauch im Kalenderjahr 2022 liegt bei 1.066 PJ und damit um 32 PJ unter dem angepassten Zielpfad.

Im Jahr 2022 war die Energiepreiskrise der wichtigste Einflussfaktor für den Endenergieverbrauch. Die höheren Energiepreise betrafen alle Sektoren und führten zu einem verminderten Konsumverhalten bei
Energieprodukten. Im Jahr 2021 zeigte sich ein deutlicher Anstieg im Energieverbrauch nach dem pandemiebedingten Einbruch im Jahr 2020.

Zwischen den Sektoren gibt es eine marginale Schwankungsbreite. Am sichtbarsten fällt die Schwankung im Jahr 2020 aus, in dem die Pandemie das Mobilitätsverhalten stark beeinflusste (siehe Abbildung 2). Im
Jahr 2022 nahm der Verkehrssektor mit 32% den größten Anteil am Energieverbrauch ein, gefolgt von Industrie mit 30%, Haushalten mit 26%, Dienstleistungen mit 10% und Landwirtschaft mit 2%.

§ 38 Abs 1 Z 2 EEffG legt fest, dass in den Kalenderjahren 2021 bis 2030 eine kumulierte Endenergieeinsparung von insgesamt 650 PJ erreicht werden soll. In den ersten beiden Jahren wird mit einer geringeren Jahresenergieeinsparung von 7,3 PJ gerechnet. Tabelle 1 veranschaulicht die Verteilung der jährlichen Endenergieeinsparungen, die bis 2030 zu einer gesamten kumulierten Endenergieeinsparung von 650 PJ führen.

Im Vergleich zur Zielvorgabe in Tabelle 1 liegen die kumulierten Endenergieeinsparungen im Jahr 2021 mit 4,8 PJ unter und im Jahr 2022 mit 7,5 PJ über dem Zielwert. Aufgrund der aktuell im Aufbau befindlichen Meldeinfrastruktur sind vorrangig die wesentlichen Energieeffizienzmaßnahmen
der Jahre 2021 und 2022 im Bericht abgebildet. Weitere alternativ strategische Maßnahmen – dazu zählen unter anderem die Ökosoziale Steuerreform, die Elektromobilitäts-Förderung des Bundes sowie
die Energie- und Umweltförderungen der Bundesländer – werden, abhängig von der Datenverfügbarkeit, in den Folgeberichten aufgenommen.

Die Modernisierung von Heizsystemen macht 40% der gesamten Energieeinsparungen aus. Die Neuerrichtung und Sanierung von energieeffizienten Gebäuden tragen zu 20% der Einsparungen bei. 17% der Einsparungen entstammen der Optimierung und Installation effizienter industrieller Anlagen. Mit gemeinsam 18% tragen auch Verkehrsmaßnahmen, wie die Anschaffung alternativ betriebener Fahrzeuge
und die Errichtung von Verkehrsinfrastruktur, wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz bei.

Mit Jänner 2024 sind 627 Energieauditor:innen sowie 324 Energieberater:innen in der elektronischen Liste der E-Control gelistet. Unter Berücksichtigung von Personen, die die Voraussetzungen für Energieaudits
und Energieberatungen erfüllen, sind insgesamt 730 Personen eingetragen.

Im Jahr 2023 gaben 888 Unternehmen bekannt, dass diese konzernweise mit 3.028 verbundenen Unternehmen die Schwellenwerte zum großen Unternehmen überschreiten und damit in die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits bzw. zur Einrichtung von Managementsystemen fallen.

Aufgrund der Übergangsbestimmungen im EEffG werden die standardisierten Kurzberichte erstmalig mit 30. November 2024 gemeldet. Daher liegen zurzeit keine Informationen über Energieverbräuche und Energieeinsparpotenziale verpflichteter Unternehmen vor.