Stand: 03.06.2024
Voraussetzungen
Bevor die elektronische Meldeplattform genutzt werden kann, sind folgende Vorbedingungen zu erfüllen:
- Unternehmen: Registrierung im Unternehmensserviceportal
- Unternehmen: Anlegen und berechtigen von Sachbearbeiter:innen
- Benutzer:innen: Elektronische Signatur
1. Unternehmen: Registrierung im Unternehmensserviceportal (USP)
Das Unternehmensserviceportal (USP) ist eine Webplattform, in der sich Unternehmen registrieren können, um verschiedene Dienste der öffentlichen Verwaltung aufrufen zu können. Die elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz ist ausschließlich über das USP erreichbar und erfordert daher eine Unternehmensregistrierung, die nur von zeichnungsberechtigten Gesellschafter:innen oder Einzelunternehmer:innen vorgenommen werden kann. Details zur Registrierung sind unter Erste Schritte am USP (usp.gv.at) und Mein USP (usp.gv.at) zu finden.
2. Unternehmen: Anlegen und berechtigen von Sachbearbeiter:innen
Die Applikation „Energieeffizienz Meldeplattform“ wird für Benutzer:innen in „Mein USP“ erst sichtbar, wenn die entsprechenden Zugriffsberechtigungen vergeben wurden. Hierfür sind in einem ersten Schritt jene Personen anzulegen, die Zugriff auf die Applikation erhalten sollen. Nähere Informationen zum Anlegen neuer Benutzer:innen sind in Punkt 4 unter USP-Administrator und Benutzer (usp.gv.at) zu finden. Nachdem die Benutzer:innen angelegt wurden, müssen für diese die entsprechenden Berechtigungen vergeben werden. Nähere Information zur Vergabe von Rechten sind in Punkt 5 unter USP-Administrator und Benutzer (usp.gv.at) zu finden. Folgende Verfahrensrechte zur Applikation „Energieeffizienz Meldeplattform“ können aktuell angelegten Personen zugeordnet werden:
- Energielieferant: Für die Energieabsatzmeldung und Meldung von Beratungsstellen
- Rechenzentrum: Für die Meldung von Leistungsindikatoren von Rechenzentren
- Unternehmen: Für die Meldung von standardisierten Kurzberichten und zur Bekanntgabe der Verpflichtung
Die Berechtigung „Energielieferant“ ist ausschließlich für Unternehmen sichtbar, die eine entsprechende wirtschaftliche Aktivität im Bereich der Energieversorgung oder des Energiehandels (bezogen auf ÖNACE-Codes) aufweisen.
3. Benutzer:innen: Elektronische Signatur
Benutzer:innen benötigen entweder eine ID Austria oder einen privaten FinanzOnline-Zugang (siehe Punkt 6 und 7 Registrierung, Personifizierung, Freischaltcode (usp.gv.at)), die vor Einstieg in das USP eingerichtet werden müssen. Die ID Austria ist eine qualifizierte elektronische Signatur. Nähere Informationen zur ID Austria finden sich unter den folgenden Links:
Einstieg in die elektronische Meldeplattform
Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, kann die elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz über die folgenden Schritte erreicht werden:
- Aufruf Unternehmensserviceportal (USP): https://www.usp.gv.at/
- Aktivieren der Schaltfläche „Mein USP“
- Anmelden im USP
Eine Anmeldung mit digitaler Signatur ist erforderlich, um die elektronische Meldeplattform nutzen zu können! - Auswahl des Unternehmens: Im Regelfall wird eine einzelne Kachel mit dem jeweiligen Unternehmensnamen angezeigt. Hat ein/e Benutzer:in Zugriffsberechtigung für mehrere Unternehmen, werden mehrere Kacheln angezeigt. Der/die Benutzer:in wählt jene Kachel aus, für die Meldungen durchgeführt werden sollen.
- Auswahl des Dienstes „Energieeffizienz Meldeplattform“: Damit wird die Applikation „elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz“ gestartet.
- Auswahl des Meldebereichs: Hat ein/e Benutzer:in mehr als eine Berechtigung, so werden mehrere Meldebereiche der elektronischen Meldeplattform angezeigt.