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Meldepflichten

WerWasWann
Bundesdienststellen und Bundesländeralternativ strategische Energieeffizienzmaßnahmenjährlich
Große UnternehmenÜberschreitung der Schwellenwerte zum großen Unternehmenjährlich, 30.11.
Große UnternehmenStandardisierte Kurzberichte30.11., alle vier Jahre
Energielieferanten, mit einem jächlichen Energieabsatz von mehr als 25 GWh an Endverbraucherinnen und EndverbraucherEnergieabsatz an Endverbraucherinnen und Endverbraucher30.6., jährlich
Unternehmen mit einem jährlichen Absatz von mehr als 25 GWh bzw. 35 GWh an Strom, Erdgas, Wärme oder Kälte an Endverbraucherinnen und Endverbraucher und Haushalte. Gesetzliche Interessensvertretung bei anderen Energieträgern.Einrichtung der Beratungsstelle mit Ansprechperson und Stellvertretunglaufend
Energiedienstleisterinnen und EnergiedienstleisterBekanntgabe von Änderungenlaufend
Übersicht zu den Meldepflichten

Elektronische Meldeplattform

Die Novelle zum Bundes-Energieeffizienzgesetz sieht eine elektronische Meldeplattform vor, in der die gesetzlich geforderten Datenmeldungen über eine sichere Verbindung offiziell durchgeführt werden können. Die bereits bekannte „Anwendung zum Energieeffizienzgesetz“ wird dabei von der „Energieeffizienz-Applikation“ abgelöst, wobei die Einrichtung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Bis zur Einrichtung der neuen elektronischen Meldeplattform legt die E-Control fest, in welcher Form die erforderlichen Datenmeldungen zu erfolgen haben.