Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundes-Energieeffzienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 59/2023, am 15. Juni 2023, erhielt die Monitoringstelle der E-Control, den Auftrag eine „elektronische Meldeplattform“ als sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG zu erstellen.
Der erste Teil der elektronischen Meldeplattform für Meldungen nach dem EEffG ist verfügbar!
Die elektronische Meldeplattform zum EEffG ist über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) erreichbar:
Nachfolgend befinden sich Anleitungen und Erklärungen zu
- Voraussetzungen und Einstieg in die elektronische Meldeplattform
- Energieabsatzmeldung
- Rechenzentrumsmeldung
Dort erhalten Sie wichtige Informationen zu den Voraussetzungen, einfache Erklärungen zur Orientierung und wie Meldungen eingereicht werden können.