Personen, die Energieaudits oder Energieberatungen anbieten oder durchführen möchten, müssen eine Berufsberechtigung vorweisen und die entsprechende fachliche Eignung aufweisen. In den elektronischen Listen werden ausschließlich Personen geführt, die die entsprechenden Nachweise erbracht haben. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundes-Energieeffizienzgesetz verankert.
Anforderungen an die fachliche Qualifizierung
Ab dem 1. Jänner 2024 sind für die Beurteilung die Vorgaben der Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV) heranzuziehen. Eine Mindestanforderung für alle Energiedienstleistenden ist, dass eine Berufsberechtigung im beschäftigten Unternehmen vorliegt.
Die folgenden Mindestanforderungen an Berufserfahrung und Qualifikationspunkten sind für eine Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste erforderlich:
Energieauditorin bzw. Energieauditor | Energieberaterin bzw. Energieberater | |
Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahren | 3 Jahre | 1 Jahr |
Qualifikationspunkte | 20 | 12 |
davon für Ausbildungen | 6 | 4 |
davon für Referenzprojekte | 6 | 4 |
Erforderliche Nachweise
Zum Nachweis der Berufsberechtigung zur Durchführung von Energieaudits oder Energieberatungen muss das Unternehmen, das die antragstellende Person beschäftigt, über eine facheinschlägige Gewerbeberechtigung bzw. über eine facheinschlägige Ziviltechnikerbefugnis verfügen.
Zur Feststellung der Berufserfahrung sind Dienstzeugnisse mit Information zum Dienstgeber, den Beschäftigungsschwerpunkten sowie der Beschäftigungsdauer erforderlich bzw. Firmenbuchauszüge im Falle einer selbstständigen Beschäftigung.
Als Nachweisdokumente für Ausbildungen sind Urkunden, wie beispielsweise Zeugnisse oder Zertifikate, sowie Lehrpläne erforderlich. Aus den Nachweisdokumenten für Ausbildungen haben die erfolgreichen Abschlüsse und Lernaufwände der jeweiligen Ausbildungen hervorzugehen.
Als Nachweisdokumente für Referenzprojekte sind ausgefüllte Formularbögen erforderlich, aus denen die Schwerpunkte des Referenzprojekts und die Projektrolle der antragstellenden Person hervorgehen. Der folgende Formularbogen ist pro einzureichendem Referenzprojekt auszufüllen:
Übermittlung der Unterlagen
Liegen die geforderten Nachweise vollständig vor, kann eine Mitteilung auf Aufnahme in die elektronische Liste gestellt werden. Hierzu füllen Sie in einem ersten Schritt bitte das folgende Formular aus:
Die vollständig ausgefüllte Mitteilung ist gemeinsam mit allen Nachweisen (Berufsberechtigungen, Dienstzeugnissen, Ausbildungsurkunden und vollständig ausgefüllten Referenzprojektbeschreibungen) als Containerdatei in den Formaten *.zip und *.7z benannt nach „Folgemitteilung_[Vorname]_[Nachname]“ der antragstellenden Person auf den folgenden Nextcloud-Online-Ordner abzulegen:
Wenn Sie Fragen zur Mitteilung oder zum Bearbeitungsstand haben, stellen Sie diese Bitte an eliste.energieeffizienz@e-control.at.