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Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann ist der standardisierte Kurzbericht zu verwenden?

Ab wann steht die elektronische Meldeplattform zur Verfügung?

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Aus welchem Jahr müssen die Daten im standardisierten Kurzbericht sein?

Bin ich ein verpflichtetes Unternehmen?

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Bis wann ist die erste Energieabsatzmeldung an die E-Control vorzunehmen?

Bis wann sind Energieaudits durchzuführen bzw. anerkannte Managementsysteme einzurichten, nachdem die Novelle zum EEffG in Kraft getreten ist?

Darf auch auf interne Energieauditorinnen bzw. interne Energieauditoren zugegriffen werden?

Das letzte Energieaudit wurde 2019 durchgeführt, wann ist somit das nächste vorgeschrieben?

Dürfen Beratungsstellen für Haushalte ausgelagert werden?

Ich habe schon mit einem Energieaudit begonnen, zählt dieses?

Ist der wesentliche Energieverbrauchsbereich konzernweise oder je Unternehmen zu bestimmen?

Muss der standardisierte Kurzbericht von einer fachlich geeigneten Person gemäß § 44 EEffG ausgefüllt werden?

Muss ich jährlich bekanntgeben, dass ich ein verpflichtetes Unternehmen bin?

Muss in einem zertifizierten Managementsystem mit Schwerpunkt Energie ein interner Energieauditbericht angefertigt werden?

Müssen die Energieleistungskennzahlen für die vier dem Berichtsjahr vorangehenden Jahre erstellt werden?

Müssen Tankstellen aufgrund der Zusammenrechnungsregeln nach § 39 Abs. 7 und 8 EEffG auch eine Beratungsstelle für Haushalte einrichten?

Sind Umsatz, Bilanzsumme und Beschäftigung verbundener Unternehmen mit Sitz im Ausland bei der Feststellung der Verpflichtung großer Unternehmen zu berücksichtigen?

Unterliegen auch Tankstellen mit Shop als Energielieferant:innen der Verpflichtung nach § 39 Abs. 6 EEffG?

Wann gilt eine Ansprechperson für eine Beratungsstelle als „geeignet“?

Wann, wie und wo muss die Veröffentlichung und Meldung erfolgen?

Was fällt unter den Energieverbrauchsbereich Gebäude?

Was fällt unter den Energieverbrauchsbereich Prozesse bzw. Produktionsprozesse?

Was passiert mit dem alten „Register der qualifizierten Energiedienstleister“?

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Welche Anforderungen sind nach § 39 Abs. 6 EEffG hinsichtlich der auf der Website zu veröffentlichenden Informationen zu erfüllen?

Welche Kennzahlen müssen veröffentlicht bzw. gemeldet werden?

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Welche Meldefristen sind für Energieaudits bzw. Managementsysteme einzuhalten?

Welche Rechenzentren sind betroffen und woher weiß das Rechenzentrum, dass es von den Regelungen betroffen ist?

Welche Unternehmen sind dazu verpflichtet, Energieaudits durchzuführen oder Managementsyteme einzurichten?

Wer darf ein Energieaudit durchführen?

Werden die bisherigen Verpflichtungen zur Durchführung von Energieaudits bzw. zur Einrichtung von Managementsystemen fortgeführt?

Werden Unternehmen über Ihre Verpflichtung verständigt?

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Wie erfolgt der Rechtsübergang des bisherigen Registers auf die neue elektronische Liste?

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Wie geht man mit neuen Rechenzentren um?

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Wie ist mit ausschließlich gehandelten Energiemengen im standardisierten Kurzbericht umzugehen?

Wird auf die tatsächliche oder die installierte Leistung abgestellt?

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Wo finde ich die Meldevorlage für den standardisierten Kurzbericht?

Wo findet sich die Europäische Datenbank?

Wo gebe ich die Verpflichtung meines Unternehmens bekannt (30. November)?

Wo gebe ich meine Qualifikationen bekannt? Wo melde ich mich als Energieauditor:in bzw. als Energieberater:in an?

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