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Ausschließlich qualifizierte Personen, die die Qualitätsanforderungen gemäß § 44 EEffG erfüllen, dürfen ein Energieaudit durchführen. Diese Personen haben das Formular zur Aufnahme in die elektronische Liste in der elektronischen Meldeplattform einzureichen und werden bei erfüllten Qualitätsanforderungen in der elektronischen Liste veröffentlicht.

Die Beurteilung der Qualifizierung erfolgt gemäß Energieeffizienz-Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV).

Link Rechtsinformationssystem: Qualifikationsbewertungs-Verordnung

(Aktualisiert am 20.08.2025)