Gemäß § 72a EEffG sind Rechenzentren mit einer installierten elektrischen Nennleistung für Informationstechnologie von mindestens 500 kW – die nicht ausschließlich zum Endzweck der Landesverteidigung oder des Bevölkerungsschutzes dienen – von den Regelungen zur Veröffentlichung und Meldung von Informationen zu Leistungskennzahlen betroffen.
Eine Beurteilung, ob eine Verpflichtung vorliegt, ist im Regelfall durch die betroffenen Unternehmen (bzw. deren Rechtsvertretung) selbst vorzunehmen, da diese den besten Einblick in die eigenen Tätigkeiten haben.
Weitere Bestimmungen befinden sich unter:
Die Meldung für Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Rechenzentren ist in der elektronische Meldeplattform zum EEffG über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) verfügbar:
Die Europäische Datenbank
Gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission muss eine Meldung der Informationen und Leistungsindikatoren bis 15. September 2024 in die Europäische Datenbank erfolgen.
Ab dem Jahr 2025 sind sämtliche Mindestangaben jährlich bis spätestens 15. Mai sowohl zu veröffentlichen als auch zu melden (§ 72a Abs 1 EEffG).
Weitere Informationen zur Europäischen Datenbank finden sich im Abschnitt „Energy performance of data centres“ unter dem folgenden Link:
EU-Verhaltenskodex (Code of Conduct)
Beschluss der Europäischen Kommission über das branchenspezifische Referenzdokument für bewährte Umweltmanagementpraktiken, Umweltleistungsindikatoren und Leistungsrichtwerte für den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste (IKT-Dienste).
Das europäische Umweltmanagement EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) basiert auf der freiwilligen Teilnahme von Organisationen, die für eine kontinuierliche Verbesserung der Umwelt eintreten. Auf dieser Grundlage bietet das vorliegende Referenzdokument speziell auf den Sektor Telekommunikationsdienste und Informations- und Kommunikationstechnologiedienste zugeschnittene Leitlinien sowie eine Reihe von Verbesserungsmöglichkeiten und bewährten Praktiken.
Es richtet sich in erster Linie an Organisationen, die bereits EMAS-registriert sind, aber auch an Organisationen, die eine künftige EMAS-Registrierung ins Auge fassen, sowie an alle Organisationen, die zur Verbesserung ihrer Umweltleistung mehr über bewährte Umweltmanagementpraktiken erfahren möchten. Ziel ist es, Organisationen der Telekommunikations- und IKT-Dienstleistungsbranche bei der Priorisierung relevanter – direkter und indirekter – Umweltaspekte zu unterstützen und ihnen Informationen über bewährte Umweltmanagementpraktiken, angemessene branchenspezifische Indikatoren zur Messung ihrer Umweltleistung und Leistungsrichtwerte an die Hand zu geben.
Der Verhaltenskodex wird Rechenzentren mit einer installierten elektrischen Leistung für Informationstechnologie von mehr als 1 MW wird nahegelegt.
Österreichisches Umweltzeichen für Rechenzentren
Das Österreichische Umweltzeichen ist ein seit 2024 vom Bundesministerium für Klimaschutz vergebenes staatliches Gütezeichen, dessen Richtlinien in Zusammenarbeit mit dem VKI (Verein für Konsumenteninformation) und Expert:innen erarbeitet und veröffentlicht werden. Die Umweltzeichen-Richtlinie UZ-80 „Rechenzentren“ ist ein wichtiger Baustein für eine digitale und klimafreundliche Zukunft und trägt zum Green Deal der Europäischen Union bei.
Ausgezeichnet werden Rechenzentren wie auch IT-Betreiber, die besondere Bemühungen hinsichtlich Energieeffizienz, Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung betreiben und eine langfristige Strategie zur Erhöhung der Energie- und Ressourceneffizienz in Bezug auf die zu erbringende IT-Dienstleistung erarbeiten und erfolgreich umzusetzen.