Search

Ausfüllhilfe zum standardisierten Kurzbericht

Stand: 14.10.2024

Das elektronische Meldeformular zum standardisierten Kurzbericht wurde auf Basis des Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 29/2024 und der Energieeffizienz-Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV), BGBl. II Nr. 242/2023 entwickelt und soll als Hilfestellung für die Eingabe der Daten aus Energieaudits und anerkannten Managementsystemen dienen.

Der standardisierte Kurzbericht dient zur einheitlichen Erhebung von Erkenntnissen aus Energieaudits und Managementsystemen. Werden im Zuge eines Energieaudits oder Managementsystems bestimmte Inhalte nicht erfasst, weil diese beispielsweise nicht relevant oder von Gesetzes wegen nicht zu erfassen sind, sind diese auch nicht im standardisierten Kurzbericht zu melden.

Die elektronische Meldeplattform gemäß § 59 EEffG ist eine webbasierte Anwendung zur Durchführung aller erforderlichen Meldungen für das EEffG.

Darstellung

Dargestellte Ergebnisse können von den Ergebnissen der Energieaudits bzw. zertifizierten Managementsysteme abweichen. Aufgrund der Standardisierung des Formulars können individuelle Darstellungen, die die Besonderheiten eines Unternehmens womöglich besser abbilden, nicht berücksichtigt werden.

Einheiten

Die Eingabe-Einheit von Energiemengen ist immer kWh (Kilowattstunden).

Die Ergebnisse können jedoch auch in MWh (Megawattstunde) oder GWh angezeigt (Gigawattstunde) werden.

Ergebnisfelder werden automatisch ausgefüllt – sie können nicht direkt verändert werden.

Bestätigung der Meldung

Wurde das Formular erfolgreich eingereicht, erhalten Sie zur Bestätigung ein PDF an die Mailadresse, welche in den Kontaktdaten angegeben wurde.

Hinweise zur Anwendung

Mit einem Klick auf das „i“ am Ende eines Eingabefeldes, erhalten Sie zusätzliche Informationen.

Pflichtfelder sind ROT gekennzeichnet und müssen ausgefüllt werden, da ansonsten der Kurzbericht nicht final abgegeben werden kann.

Fehlermeldungen: Bei ungültigen Angaben und fehlerhaften Eingaben wird das Feld ROT und gibt einen möglichen Hinweis auf den Eingabefehler.


Jahresenergieverbrauch je Energieträger (§ 4 EEff-SKV)

Im Abschnitt „Jahresenergieverbrauch je Energieträger“ sind Angaben zu jedem eingesetzten Energieträger hinsichtlich Bruttojahresenergieverbrauch, Jahresabgabe von Energiemengen und Nettojahresenergieverbrauch in der Einheit Kilowattstunden [kWh/a] einzutragen.

Unter „abgegebene Energiemengen“ fallen jene Energiemengen, die an natürliche oder juristische Personen weitergegeben werden. Nicht davon umfasst sind Energiemengen, die an die Umwelt verlorengehen. Relevant sind ausschließlich physikalische Energieflüsse im Unternehmen. Ausschließlich gehandelte Energiemengen sind nicht einzutragen.

Im Nettojahresenergieverbrauch sollten vorrangig abgeleitete Energieträger (thermische Energie und elektrische Energie) sowie jene Verluste der Energieumwandlungsanlagen (Heizkessel, Turbinen, Motoren, etc.) angegeben werden. Dies erleichtert die nachfolgende Zuordnung der Hauptenergieverbraucher zu den jeweiligen Energieträgern.

Die Gesamtsumme des Bruttojahresenergieverbrauchs aller Energieträger sollte mit der Gesamtsumme der Jahresabgabe und des Nettojahresenergieverbrauchs aller Energieträger übereinstimmen.

Im Abschnitt „Nettojahresenergieverbrauch je Energieverbrauchsbereich“ ist der Nettojahresenergieverbrauch für Gebäude, Produktionsprozesse und Transport einzutragen. Der Bereich „Prozesse“ entspricht § 37 Ziffer 35 lit. b EEffG „Produktionsprozesse“ und enthält ausschließlich Geräte und Anlagen zur Herstellung von Gütern und Objekten (Land-, Forst-, und Wasserwirtschaft, herstellende Industrie, Energieversorgung und Bauwesen).

Die Summe des Nettojahresenergieverbrauchs von „Jahresenergieverbrauch je Energieträger“ muss mit jener des „Nettojahresenergieverbrauch je Energieverbrauchsbereich“ übereinstimmen.


Abwärmepotentiale (§ 5 EEff-SKV)

Zum Hinzufügen eines Abwärmepotentials klicken Sie bitte + Abwärmepotentiale (§ 5 EEFF-SKV).

Hinweis: Nähere Beschreibungen finden Sie mit einem Klick auf „i“ am Ende eines Eingabefeldes.


Mitwirkende (§ 10 EEff-SKV)

Zum Hinzufügen einer mitwirkenden Person klicken Sie bitte + Mitwirkende (§ 10 EEFF-SKV).

Hier sind jene Personen einzutragen, die an den Energieaudits und Managementsystemen mitgearbeitet haben. Einzutragen sind Vorname und Nachname sowie im Feld „Unternehmensbezeichnung“ die Firmenzugehörigkeit der jeweiligen Person.

Im Feld „ID elektronische Liste“ ist die Identifikationsnummer der Energieauditorinnen bzw. Energieauditoren anzuführen, mit der die Person auf der elektronischen Liste der Monitoringstelle der E-Control geführt wird.


Allgemeine Unternehmensdaten (§ 3 EEff-SKV)

Zum Hinzufügen von Unternehmen, die von der Meldung umfasst sind, klicken Sie bitte + Allgemeine Unternehmensdaten (§ 3 EEFF-SKV).

Auszuwählen sind der ÖNACE-Code und das jeweilige Analyse-Instrument (Energieaudit oder Managementsystem).

Hinweis: Nähere Beschreibungen finden Sie mit einem Klick auf „i“ am Ende eines Eingabefeldes.


Hauptenergieverbrauchende Faktoren – Wesentliche Energieverbrauchsbereiche

Energieverbrauchsbereich Gebäude

Die „Nutzungskategorie Gebäude“ entspricht den Nutzungskategorien gemäß § 6 Abs. 2 EEff-SKV.

Die „Nutzungskategorie Gebäude“ entspricht den Nutzungskategorien in den Ziffern 1 bis 12 gemäß § 7 Abs. 1 EEff-SKV.

Die beheizten und gekühlten Nutzflächen sind immer eine Teilmenge der Gesamtnutzfläche. Alle drei sind in Quadratmetern [m²] anzugeben und können gleich groß sein (z.B. Supermarkt). „Beheizt“ und „gekühlt“ bezieht sich auf Räume, die mithilfe einer Heizung oder Klimaanlage temperiert werden.

In „Energieverbrauch Raumwärme“ und „Energieverbrauch Raumkälte“ ist der Jahresenergieverbrauch in Kilowattstunden [kWh/a] für Raumwärme und Raumkälte getrennt voneinander anzugeben. Mit „Energieverbrauch Residuum“ sind sämtliche Energiemengen ohne Raumwärme und Raumkälte gemeint (z.B. für Beleuchtung, IT-Systeme etc.).

„Kennzahl Raumwärme [kWh/m²a]“, „Kennzahl Raumkühlung [kWh/m²a]“ und „Kennzahl Residuum [kWh/m²a]“ werden automatisch aus dem Energieverbrauch und der dazugehörigen Nutzfläche ermittelt. Alternativ kann die Kennzahl auch manuell eingetragen werden, beispielsweise wenn eine Klimabereinigung durchgeführt wurde.

Zur Darlegung der Entwicklung sind im Feld „Raumwärme letzte Erhebung [kWh/m²a]“, „Raumkühlung letzte Erhebung [kWh/m²a]“ und „Residuum letzte Erhebung [kWh/m²a]“ die jeweiligen Kennzahlen aus dem letzten gemeldeten Energieauditbericht bzw. standardisierten Kurzbericht einzutragen.

Hier können relevante Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden.

Hier können bereits umgesetzte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden. Der Umsetzungszeitraum bezieht sich auf die letzten vier Jahre.


Energieverbrauchsbereich Produktionsprozesse

Hauptenergieverbrauchende Faktoren (§ 6 EEff-SKV)

Die „Nutzungskategorie Produktionsprozesse“ entspricht den Nutzungskategorien gemäß § 6 Abs. 3 EEff-SKV.

Die ÖCPA-Abteilungen entsprechen der zweiten Ebene der österreichischen Systematik der Güter. Nähere Informationen dazu finden sich unter https://www.statistik.at/KDBWeb/kdb_Einstieg.do?NAV=DE

Hier können relevante Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden.

Hier können bereits umgesetzte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden. Der Umsetzungszeitraum bezieht sich auf die letzten vier Jahre.


Energieverbrauchsbereich Transport

Die „Nutzungskategorie Transport“ entspricht den Nutzungskategorien gemäß § 6 Abs. 4 EEff-SKV.

Die Fahrzeugklassen entsprechen den Ziffern 1 bis 11 gemäß § 7 Abs. 3 EEff-SKV.

Unter „Fahrleistung insgesamt“ ist die jährliche Gesamtfahrleistung aller angeführten Fahrzeuge einzugeben. Im Feld „Fahrleistung Einheit“ kann in einem DropDown-Menü die Einheit ausgewählt werden.

Unter „Energieverbrauch [kWh]“ ist der jährliche Energie- bzw. Treibstoffverbrauch in der Einheit Kilowattstunden [kWh] aller angeführten Fahrzeuge anzugeben.

Das Feld „Kennzahl Transport [kWh/Einheit]“ wird automatisch ermittelt.

Zur Darlegung der Entwicklung der wesentlichen Energieverbrauchsbereiche sind unter „Kennzahl letzte Erhebung [kWh/Einheit]“ die Kennzahlen aus dem letzten gemeldeten Energieauditbericht bzw. standardisierten Kurzbericht in kWh/Einheit einzutragen.

Hier können relevante Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden.

Hier können bereits umgesetzte Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Forcierung des Einsatzes erneuerbarer Energieträger eingetragen werden. Der Umsetzungszeitraum bezieht sich auf die letzten vier Jahre.


Umrechnungsfaktoren

Für die Umrechnung von Energieträgern in kWh können die folgenden Umrechnungsfaktoren herangezogen werden.