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Aufnahme in die elektronische Liste

Stand: 29.04.2025

Personen, die Energieaudits oder Energieberatungen anbieten oder durchführen möchten, müssen eine Berufsberechtigung vorweisen und die entsprechende fachliche Eignung aufweisen. In den elektronischen Listen werden ausschließlich Personen geführt, die die entsprechenden Nachweise erbracht haben. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundes-Energieeffizienzgesetz verankert.

Anforderungen an die fachliche Qualifizierung

Ab dem 1. Jänner 2024 sind für die Beurteilung die Vorgaben der Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV) heranzuziehen. Eine Mindestanforderung für alle Energiedienstleistenden ist, dass eine Berufsberechtigung im beschäftigten Unternehmen vorliegt.

Die folgenden Mindestanforderungen an Berufserfahrung und Qualifikationspunkten sind für eine Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste erforderlich:

Energieauditorin
bzw. Energieauditor
Energieberaterin
bzw. Energieberater
Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahren3 Jahre1 Jahr
Qualifikationspunkte2012
davon für Ausbildungen64
davon für Referenzprojekte64
Anforderungen für die Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste

Einstieg in die elektronische Meldeplattform

Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundes-Energieeffzienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 59/2023, am 15. Juni 2023, erhielt die Monitoringstelle der E-Control, den Auftrag eine „elektronische Meldeplattform“ als sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG zu erstellen.

Die elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz ist über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) erreichbar.

Detaillierte Informationen und Voraussetzungen zum Einstieg in die elektronische Meldeplattform:

Anleitung mit detaillierten Informationen und Abbildungen zur Aufnahme in die elektronische Liste:

Bei Fragen zur Mitteilung wenden Sie sich bitte an eliste.energieeffizienz@e-control.at.