Ja, die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits bzw. zur Einrichtung eines anerkannten Managementsystems, wie sie bisher nach dem EEffG 2014 bestanden hat, wird fortgeführt. Auf die unionsrechtlichen Vorgaben zu Artikel 8 der Richtlinie 2012/27/EU wird hingewiesen.
(Veröffentlicht am 06.09.2023)