Search

Musterbeispiele für Formulare

Der erste Teil der elektronischen Meldeplattform für Meldungen nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), idF BGBl. I Nr. 29/2024, wird mit Anfang Juni zur Verfügung stehen. Die elektronische Meldeplattform ist die sichere Kommunikationsschnittstelle von den Marktteilnehmer:innen zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG. Zugriff erhalten Sie über das Unternehmensserviceportal (USP).

Zur Vorbereitung der Meldung finden sich nachfolgend die geplanten Abfragen für die Energieabsatzmeldung und die Erfassung der Beratungsstellen:

Diese Musterbeispiele dienen ausschließlich zur Information und können nicht für die Meldung herangezogen werden.

Die Energieabsatzmeldung für sämtliche Energieträger ist von Energielieferant:innen mit einem Energieabsatz von mehr als 25 GWh bis zur Meldefrist 30. Juni 2024 vorzunehmen. Ebenfalls bis 30. Juni 2024 sind die auf Basis des § 39 Abs. 1 und 2 EEffG eingerichteten Beratungsstellen über die elektronische Meldeplattform zu melden.