Stand: 14.10.2024
Die Mitteilung zur Bekanntgabe der Verpflichtung als großes Unternehmen kann in der elektronischen Meldeplattform für Meldungen nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG), idF BGBl. I Nr. 29/2024 erfolgen.
Die elektronische Meldeplattform ist die sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG. Zugriff erhalten Sie über das Unternehmensserviceportal (USP).
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Meldungen zur Verpflichtung als großes Unternehmen
Haben Sie Ihre Verpflichtung bereits gemeldet, ist der Regler bereits auf „verpflichtet“ eingestellt.
Weitere Informationen zum Einstieg in die elektronische Meldeplattform.