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Standardisierter Kurzbericht

Stand: 09.09.2025

Der standardisierte Kurzbericht ist das neue Berichtsformat zur Meldung der Durchführung von Energieaudits und zur Meldung der Einführung von anerkannten Managementsystemen nach den Vorgaben des novellierten Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023.

Die Mindestvorgaben zum Energieaudit und Managementsystem sind im Anhang I zu § 42 EEffG festgehalten. Der standardisierte Kurzbericht dient einer einheitlichen digitalen Erfassung auswertungsrelevanter Kennzahlen und ist in § 43 EEffG und der darauf basierenden Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) geregelt.

Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Formulare in der elektronischen Meldeplattform!

2025 sind jene Unternehmen meldepflichtig, die:

  • Im Jahr 2023 zum ersten Mal die Schwellenwerte zum großen Unternehmen gemäß § 41 EEffG überschritten haben
  • Körperschaften öffentlichen Rechts, die in die Übergangsbestimmung gemäß § 74 Abs. 3 EEffG fallen

Weitere Informationen und Anleitungen zur Bedienung der elektronischen Meldeplattform finden Sie unter: