Stand: 09.09.2025
Der standardisierte Kurzbericht ist das neue Berichtsformat zur Meldung der Durchführung von Energieaudits und zur Meldung der Einführung von anerkannten Managementsystemen nach den Vorgaben des novellierten Bundes-Energieeffizienzgesetzes (EEffG), BGBl. I Nr. 72/2014 idF BGBl. I Nr. 59/2023.
Die Mindestvorgaben zum Energieaudit und Managementsystem sind im Anhang I zu § 42 EEffG festgehalten. Der standardisierte Kurzbericht dient einer einheitlichen digitalen Erfassung auswertungsrelevanter Kennzahlen und ist in § 43 EEffG und der darauf basierenden Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) geregelt.
Meldefrist: 30. November 2025.
Die Meldung erfolgt ausschließlich über die Formulare in der elektronischen Meldeplattform!
2025 sind jene Unternehmen meldepflichtig, die:
- Im Jahr 2023 zum ersten Mal die Schwellenwerte zum großen Unternehmen gemäß § 41 EEffG überschritten haben
- Körperschaften öffentlichen Rechts, die in die Übergangsbestimmung gemäß § 74 Abs. 3 EEffG fallen
Weitere Informationen und Anleitungen zur Bedienung der elektronischen Meldeplattform finden Sie unter:
- Meldung für Unternehmen: Der standardisierte Kurzbericht
- Elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz (energieeffizienzmonitoring.at)
- Einstieg in die elektronische Meldeplattform (energieeffizienzmonitoring.at)
- Ausfüllhilfe zum standardisierten Kurzbericht (energieeffizienzmonitoring.at)