Stand: 16.01.2025
Die Erstellung einer neuen Meldung (Energieabsatz und Standardisierter Kurzbericht) für das Berichtsjahr 2024 kann zurzeit nur von der Energieeffizienz-Monitoringstelle vorgenommen werden. Bitte wenden Sie sich an energieeffizienz@e-control.at, damit das Team der Monitoringstelle ein leeres Formular für Sie einrichtet.
Bitte beachten Sie, dass nur Energieaudits oder Managementsysteme, die vor dem 31.12.2023 abgeschlossen wurden, gemäß §§9, 17 und 18 und Anhang II in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020 (nach den Vorgaben des alten EEffG) gemeldet werden können.
Bei Ihrem ersten Einstieg in die Rolle als „Unternehmen“, geben Sie bitte die Ansprechperson für etwaige Rückfragen im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen an. Bitte beachten Sie, dass der Meldebereich „Unternehmen“ nur mit dem im USP zugeordneten Verfahrensrecht „Energieeffizienz Meldeplattform – Unternehmen“ verfügbar ist (näher Informationen USP-Administrator und Benutzer).
Melden Sie Ihre Verpflichtung erstmals, folgen Sie bitte der Abfage und füllen diese aus.
Bei der Bekanntgabe zur Verpflichtung ist lediglich erforderlich die Verpflichtung mit JA/NEIN anzugeben. Die Felder „Beschäftigung, Umsatz und Bilanzsumme“ sind nicht zwingend auszufüllen.
Nach Eingabe der Kontaktinformationen wird das Dashboard angezeigt. Über das Dashboard können bereits durchgeführte Meldungen eingesehen und neue Meldungen angelegt werden. In der Rolle „Unternehmen“ stehen vier Bereiche auf dem Dashboard zur Verfügung:
1 Kurzbericht
2 Meldung
3 Kontaktdaten
4 Verbundene Unternehmen
5 Bekanntgabe zur Verpflichtung als großes Unternehmen
Hinweis: Vor dem Anlegen eines Kurzberichtes (1) sollten die mit dieser Meldung verbundenen Unternehmen (4) bekanntgegeben werden (sofern eine konzernweite Meldung vorgenommen wird).
Die einzelnen Bereiche werden in den nachfolgenden Kapiteln näher ausgeführt.
Änderung von Kontaktdaten
Diese sind danach im Feld Kontaktdaten sichtbar und können bei Bedarf geändert werden.
Meldungen von verbundenen Unternehmen
In diesem Feld können die verbundenen Unternehmen hinzugefügt werden.
Hinweis: Vor dem Anlegen eines Kurzberichtes (1) sollten die mit dieser Meldung verbundenen Unternehmen (4) bekanntgegeben werden (sofern eine konzernweite Meldung vorgenommen wird).
Meldungen zur Verpflichtung als großes Unternehmen
Haben Sie Ihre Verpflichtung bereits gemeldet, ist der Regler bereits auf „verpflichtet“ eingestellt.
Kurzbericht – Meldung des standardisierten Kurberichts
Mit einem Klick auf den Button + MELDUNG 2024 kann die Meldung nach den alten Vorgaben des EEffG hinzugefügt werden.
Bitte aktivieren Sie „Energieaudits bis 31.12.2023“ und klicken auf AUSWÄHLEN.
Mit Klick auf den Button Dashboard kommen Sie wieder zurück zur Gesamtübersicht.
Wurde eine Datei ausgewählt, bestätigen Sie diese bitte mit Klick auf Auswahl bestätigen.
Für die Eingabe der Energieverbrauchsbereiche wählen Sie bitte den entsprechenden Button.
Bitte füllen Sie den jeweiligen Energieverbrauchsbereich aus.
Mit einem Klick auf den Button Speichern oder mit Speichern und Schließen wird das Formular als Entwurf gespeichert und kann zu einem späteren Zeitpunkt wieder geöffnet und bearbeitet werden.
ACHTUNG! Mit einem Klick auf den Button Einreichen wird das Formular eingereicht und kann danach nicht mehr verändert werden. Ein Pop up-Fenster weist zusätzlich darauf hin, dass der Antrag nun eingereicht wird und danach nicht mehr bearbeitet werden kann.
Bestätigung der Meldung
Wurde das Formular erfolgreich eingereicht, erhalten Sie zur Bestätigung ein PDF an die Mailadresse, welche in den Kontaktdaten angegeben wurde.