Stand: 29.04.2025
Personen, die Energieaudits oder Energieberatungen anbieten oder durchführen möchten, müssen eine Berufsberechtigung vorweisen und die entsprechende fachliche Eignung aufweisen. In den elektronischen Listen werden ausschließlich Personen geführt, die die entsprechenden Nachweise erbracht haben. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundes-Energieeffizienzgesetz verankert.
Anforderungen an die fachliche Qualifizierung
Ab dem 1. Jänner 2024 sind für die Beurteilung die Vorgaben der Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV) heranzuziehen. Eine Mindestanforderung für alle Energiedienstleistenden ist, dass eine Berufsberechtigung im beschäftigten Unternehmen vorliegt.
Die folgenden Mindestanforderungen an Berufserfahrung und Qualifikationspunkten sind für eine Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste erforderlich:
Energieauditorin bzw. Energieauditor | Energieberaterin bzw. Energieberater | |
Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahren | 3 Jahre | 1 Jahr |
Qualifikationspunkte | 20 | 12 |
davon für Ausbildungen | 6 | 4 |
davon für Referenzprojekte | 6 | 4 |
Einstieg in die elektronische Meldeplattform
Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundes-Energieeffzienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 59/2023, am 15. Juni 2023, erhielt die Monitoringstelle der E-Control, den Auftrag eine „elektronische Meldeplattform“ als sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG zu erstellen.
Die elektronische Meldeplattform zum Bundes-Energieeffizienzgesetz ist über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) erreichbar.
Detaillierte Informationen und Voraussetzungen zum Einstieg in die elektronische Meldeplattform:
Anleitung mit detaillierten Informationen und Abbildungen zur Aufnahme in die elektronische Liste:
Bei Fragen zur Mitteilung wenden Sie sich bitte an eliste.energieeffizienz@e-control.at.