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Aufnahme in die elektronische Liste

Personen, die Energieaudits oder Energieberatungen anbieten oder durchführen möchten, müssen eine Berufsberechtigung vorweisen und die entsprechende fachliche Eignung aufweisen. In den elektronischen Listen werden ausschließlich Personen geführt, die die entsprechenden Nachweise erbracht haben. Die Voraussetzungen dafür sind im Bundes-Energieeffizienzgesetz verankert.

Anforderungen an die fachliche Qualifizierung

Ab dem 1. Jänner 2024 sind für die Beurteilung die Vorgaben der Qualifikations-Bewertungs-Verordnung (EEff-QBV) heranzuziehen. Eine Mindestanforderung für alle Energiedienstleistenden ist, dass eine Berufsberechtigung im beschäftigten Unternehmen vorliegt.

Die folgenden Mindestanforderungen an Berufserfahrung und Qualifikationspunkten sind für eine Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste erforderlich:

Energieauditorin
bzw. Energieauditor
Energieberaterin
bzw. Energieberater
Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahren3 Jahre1 Jahr
Qualifikationspunkte2012
davon für Ausbildungen64
davon für Referenzprojekte64
Anforderungen für die Eintragung (Qualifizierung) in die elektronische Liste

Die folgenden Mindestanforderungen an Berufserfahrung und Qualifikationspunkten sind für den Verbleib (Requalifizierung) auf der elektronischen Liste erforderlich:

Energieauditorin
bzw. Energieauditor
Energieberaterin
bzw. Energieberater
Berufserfahrung innerhalb der letzten 5 Jahre3 Jahre1 Jahr
Qualifikationspunkte106
davon für Ausbildungen32
davon für Referenzprojekte53
Anforderungen für den Verbleib (Requalifizierung) auf der elektronischen Liste

Erforderliche Nachweise

Zum Nachweis der Berufsberechtigung zur Durchführung von Energieaudits oder Energieberatungen muss das Unternehmen, das die antragstellende Person beschäftigt, über eine facheinschlägige Gewerbeberechtigung bzw. über eine facheinschlägige Ziviltechnikerbefugnis verfügen.

Zur Feststellung der Berufserfahrung sind Dienstzeugnisse mit Information zum Dienstgeber, den Beschäftigungsschwerpunkten sowie der Beschäftigungsdauer erforderlich bzw. Firmenbuchauszüge im Falle einer selbstständigen Beschäftigung.

Als Nachweisdokumente für Ausbildungen sind Urkunden, wie beispielsweise Zeugnisse oder Zertifikate, sowie Lehrpläne erforderlich. Aus den Nachweisdokumenten für Ausbildungen haben die erfolgreichen Abschlüsse und Lernaufwände der jeweiligen Ausbildungen hervorgeht.

Als Nachweisdokumente für Referenzprojekte sind ausgefüllte Formularbögen erforderlich, aus denen die Schwerpunkte des Referenzprojekts und die Projektrolle der antragstellenden Person hervorgehen. Der folgende Formularbogen ist pro einzureichendem Referenzprojekt auszufüllen:

Übermittlung der Unterlagen

Liegen die geforderten Nachweise vollständig vor, kann eine Mitteilung auf Aufnahme in die elektronische Liste gestellt werden. Hierzu füllen Sie in einem ersten Schritt bitte das folgende Formular aus:

Die vollständig ausgefüllte Mitteilung ist gemeinsam mit allen Nachweisen

  • Berufsberechtigungen,
  • Dienstzeugnissen,
  • Ausbildungsurkunden
  • vollständig ausgefüllten Referenzprojektbeschreibungen

als Archivordner (zip, 7z) benannt nach Vorname und Nachname der antragstellenden Person auf den folgenden Nextcloud-Online-Ordner abzulegen:

Wenn Sie Fragen zur Mitteilung oder zum Bearbeitungsstand haben, stellen Sie diese Bitte an eliste.energieeffizienz@e-control.at.