Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum Bundes-Energieeffzienzgesetz (EEffG), BGBl. I Nr. 59/2023, am 15. Juni 2023, erhielt die Monitoringstelle der E-Control, den Auftrag eine „elektronische Meldeplattform“ als sichere Kommunikationsschnittstelle zur E-Control für verschiedene Meldungen nach dem EEffG zu erstellen.
Die elektronische Meldeplattform zum EEffG ist über das Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) erreichbar:
Nachfolgend befinden sich Anleitungen zu wichtigen Informationen und Voraussetzungen, einfache Erklärungen zur Orientierung mit Abbildungen und wie Meldungen eingereicht werden können:
- Voraussetzungen und Einstieg in die elektronische Meldeplattform
- Energieabsatzmeldung
- Meldungen zur Aufnahme in die elektronische Liste
- Meldungen zum Verbleib in der elektronischen Liste
- Rechenzentrumsmeldung
- Meldungen für Unternehmen: Der standardisierte Kurzbericht
- Meldungen für Unternehmen: Energieaudit bis 31.12.2023
- Meldungen für Bund und Bundesländer