Die Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen ist im EEffG ausschließlich Bund und Bundesländern sowie den datenverantwortlichen Organisationen vorbehalten. Anders als bei anderen Meldungen steht dieser Meldebereich nicht sämtlichen Entitäten im Unternehmensserviceportal zur Verfügung, sondern muss gesondert von der Energieeffizienz-Monitoringstelle freigegeben werden. Betroffene Gebietskörperschaften und Organisationen können sich unter energieeffizienz@e-control.at melden. Nach der Freigabe ist die weitere Vorgehensweise analog zu allen anderen Meldebereichen.
Kurzfassung Personenberechtigung:
Für Sachbearbeiter:innen ist ein Benutzerkonto anzulegen (Hilfe zum Benutzerkonto (usp.gv.at)) und diesem Benutzerkonto sind die entsprechenden Verfahrensrechte (Verfahrensrechte verwalten (usp.gv.at)) zuzuordnen. Für die Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen ist das Verfahrensrecht „Energieeffizienz Meldeplattform – Bund“ oder „Energieeffizienz Meldeplattform – Bundesland“ erforderlich.
Dashboard | Meldungsübersicht
Wurde eine Person für mehr als einen Meldebereich berechtigt, erscheint beim Einstieg in die „Energieeffizienz Meldeplattform“ zuerst die Auswahl der Meldebereiche (siehe nachfolgende linke Grafik). Für die Meldung von Energieeffizienzmaßnahmen ist hierfür die gleichnamige Kachel auszuwählen. Wird diese ausgewählt oder liegt nur eine Berechtigung vor, erfolgt eine Weiterleitung zum Dashboard (siehe nachfolgende rechte Grafik).
Die Kontaktdaten in der rechten oberen Kachel des Dashboards werden von der Energieeffizienz Monitoringstelle im Falle von Rückfragen genutzt und sollten im Zuge von Meldungen aktualisiert werden.
Auswahl Meldeformular
Die Meldungen von Energieeffizienzmaßnahmen können in der gleichnamigen großen Hauptkachel vorgenommen werden. Nachdem im Zuge der Meldung bereits umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen zu melden sind, sind die Maßnahmen über die Schaltfläche „Nachmeldung“ vorzunehmen. Die Auswahl des „Nachmeldejahres“ wird für die korrekte Zuordnung in der rechten Kachel „Gesamteinsparungen“ benötigt (siehe nachfolgende Abbildung), wohingegen die Berechnungen der Monitoringstelle auf den entsprechenden Eingabefeldern in den Formularen basieren. Optimalerweise sind Maßnahmenjahr und Umsetzungsjahr für die Meldung gleich.
Nach der Auswahl des Maßnahmenjahrs erscheint ein Pop-Up-Fenster in dem ein Meldeformular für Energieeffizienzmaßnahmen ausgewählt werden kann. Jedes Meldeformular entspricht einer verallgemeinerten Bewertungsmethoden gemäß Anhang 1 EEff-MV. Die Nummerierung stimmt mit den Kapitelnummern überein. Am Ende der Liste findet sich zudem das Meldeformular für individuelle Bewertungen. Die Schaltflächen mit den Stichworten können zur Filterung angeklickt werden, um das gewünschte Meldeformular schneller zu finden.
Meldeformulare
Jedes Meldeformular ist gleich strukturiert und besteht aus sechs Abschnitten:
- Allgemeine Informationen
- Technische Detailinformationen
- Anpassungsfaktoren
- Berechnungsergebnisse
- Teilen und Übertragen von Maßnahmen
- Optionale Informationen
Die wesentlichen Eingaben finden sich in den Abschnitten (1) bis (3). Am Ende der meisten Eingabefelder ist ein Info-Icon (i) zu finden, das die abgefragten Informationen näher beschreibt.
Abschnitt (1) „Allgemeine Informationen“
In Abschnitt (1) „Allgemeine Informationen“ werden Informationen zur Einordnung der Maßnahme abgefragt. Im Feld „Jahr der Maßnahmensetzung“ sollte dasselbe Jahr wie jenes der Auswahl des Nachmeldejahres eingetragen werden, da sich andernfalls die Ergebnisse der elektronischen Meldeplattform von den Auswertungen der Monitoringstelle unterscheiden. Für „Politisches Instrument“ und „Anreiz“ ist bereits eine Auswahlliste hinterlegt, die bei Bedarf durch eine eigene Rubrik überschrieben werden kann.
Abschnitt (2) „Technische Informationen zur Energieeffizienzmaßnahme“
Die Abfragen zu den technischen Informationen sind abhängig von der jeweilig zugrundeliegenden Bewertungsmethode. Mit Ausnahme des Meldeformulars „individuelle Bewertung“ ist der Abschnitt als Tabelle gestaltet (nachfolgende linke Abbildung) und lässt eine beliebige Anzahl an Zeilen für Einzelmeldungen oder aggregierten Meldungen zu. Je Anwendungsfall sollte eine Zeile mit aggregierten Daten zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen angelegt werden. Per Klick auf die Schaltfläche + Eintrag kann eine neue Zeile angelegt werden, wodurch sich ein Pop-Up-Fenster in der Form eines Mini-Formulars öffnet (nachfolgende rechte Abbildung).
Die technischen Informationen bestehen aus Pflichtfeldern, optionalen Eingaben und berechneten Feldern. Wird im Eingabefeld „Eingabemethode“ die Option „Standardwert“ ausgewählt, werden die verfügbaren Standardwerte für die ausgewählten Anwendungsfälle angezeigt und gegebenenfalls Pflichtfelder zu optionalen Eingaben. Werden die optionalen Eingaben trotz der Standardwert-Eingabemethode befüllt, werden die eingegebenen Echtwerte für die Berechnung herangezogen.
Abschnitt (3) „Anpassungsfaktoren“
Vier Anpassungsfaktoren können die Endenergieeinsparungen beeinflussen. Der Faktor Lebensdauer „f LD [-]“ ermittelt sich automatisch auf Basis der Lebensdauer der Maßnahme, die wiederum in den meisten verallgemeinerten Methoden vorgegeben ist. Der Faktor Haushalte „f H [-]“ ist bei einigen verallgemeinerten Methoden vorgegeben, ist aber in manchen Bewertungen selbst zu bestimmen. Für begünstigte Haushalte „f bH [-]“ muss der Faktor (sofern die Energieeffizienzmaßnahme diese adressiert hat) manuell eingetragen werden. Der Faktor für Mehrfachzählungen „f MZ [-]“ ist einzugeben, wenn dieselbe Energieeffizienzmaßnahme von mehreren politischen Instrumenten beanreizt wurde und die Aufteilung bekannt ist (nicht zu verwechseln mit Abschnitt (5) „Teilen der Energieeffizienzmaßnahme“). Ebenso wertvoll ist die Eingabe des Werts 1, wenn eine mehrfache Beanreizung ausgeschlossen ist. Der Faktor bezieht sich auf sämtliche Zeilen im Abschnitt (2) „Technischen Informationen zur Energieeffizienzmaßnahme“.
Abschnitt (4) „Endenergieeinsparungen (EES) | Ergebnisse“
Die erste Zeile des Abschnitts zeigt die erreichten Endenergieeinsparungen der im Formular eingetragenen Energieeffizienzmaßnahmen, aufgeteilt auf Gesamteinsparung, Haushaltseinsparung und Einsparung in begünstigten Haushalten. Die zweite Zeile wird im Regelfall dieselben Werte wie die erste Zeile anzeigen. Nur im Falle der Übertragung von Maßnahmenteilen durch Eingaben in Abschnitt (5) „Teilen der Energieeffizienzmaßnahme“ verringert sich der Eigenanteil der zweiten Zeile. Im Dashboard in der Kachel „Gesamteinsparung“ wird die Summe über den Eigenanteil gebildet.
Abschnitt (5) „Teilen der Energieeffizienzmaßnahme“
Wenn Energieeffizienzmaßnahmen oder Teile davon an eine andere Organisation oder Gebietskörperschaft übertragen werden, werden die Endenergieeinsparungs-Teile aus den Ergebnissen herausgerechnet und beim Übertragungs-Empfänger hinzugerechnet. Die Detailinformationen zur Energieeffizienzmaßnahme verbleiben bei der ursprünglichen Meldung.
Abschnitt (6) „Weitere freiwillige Angaben“
Im letzten Abschnitt können Nachweisdokumente hochgeladen und Kommentare zur Maßnahmenmeldung vorgenommen werden. Zudem kann auch bekanntgegeben werden, wenn Behörden mit der gemeldeten Maßnahme befasst und ob einer Vor-Ort-Überprüfung der gemeldeten Maßnahme seitens der maßnahmensetzenden Person zugestimmt wurde.
Einreichen der Meldung
Mit der Schaltfläche „SPEICHERN“ können Eingaben gesichert werden. Nach Eintragung aller Daten in ein Meldeformular ist die Schaltfläche „EINREICHEN“ erforderlich damit diese für die Gesamtsumme am Dashboard und in den Fortschrittsberichten der Monitoringstelle Energieeffizienz berücksichtigt werden.