Search

Für Meldungen nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz ist eine elektronische Meldeplattform (gemäß § 59 EEffG) vorgesehen. Die elektronische Meldeplattform wird allerdings erst eingerichtet und im Jahr 2024 zur Verfügung gestellt. Vor Fertigstellung der elektronischen Meldeplattform wird es für Meldungen entsprechende interimistische Lösungen geben, die rechtzeitig vor Meldefrist veröffentlicht werden.

(Veröffentlicht am 06.11.2023)