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Nein, die Energieleistungskennzahlen müssen nur mit jenen Energieleistungskennzahlen aus dem vorangegangenen Energieaudit bzw. standardisierten Kurzbericht verglichen werden. Treten Energieleistungskennzahlen erstmals in einem standardisierten Kurzbericht auf oder gibt es keine vergleichbare Energieleistungskennzahl im vorangegangenen Bericht, so muss auch die Entwicklung nicht betrachtet werden.

(Veröffentlicht am 27.03.2024)