Verwiesen wird auf die Begriffsbestimmung gemäß § 37 Z 35 lit. b EEffG, wonach „Produktionsprozess“ als Summe aller für die Herstellung von Gütern und Objekten erforderlichen Geräte und Geräteteile zu verstehen ist. Der Bereich Prozesse bildet die Sektoren Industrie, Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie den Energieversorgungssektor ab und umfasst energieverbrauchende Maschinen und Anlagen, die zur Herstellung von Waren eingesetzt werden.
Prozesse in Dienstleistungsunternehmen (z.B. Rechenzentren) hingegen sind dem Energieverbrauchsbereich Gebäude zuzuordnen. Auch bei industriellen Gebäuden sind Energieverbräuche zum Heizen, Lüften und Kühlen dem Energieverbrauchsbereich Gebäude zuzuordnen, wenn diese für Arbeitsstätten und nicht für die Herstellung von Waren eingesetzt werden.
(Veröffentlicht am 06.11.2023)