Alle bisherige Registrierungen werden in die elektronische Liste der Energiedienstleister:innen übernommen. Die Verpflichtung zu regelmäßigen (alle fünf Jahre) „Requalifizierungen“ für den Verbleib auf der elektronischen Liste gilt auch für die übernommenen Registrierungen. Die Requalifizierungen sind abhängig vom Jahr der Zulassung bis zu den folgenden Fristen nachzuweisen:
- Bis 31. Dezember 2024 bei Zulassungen in den Jahren 2015 und 2016
- Bis 31. Dezember 2026 bei Zulassungen in den Jahren 2017 und 2018
- Bis 31. Dezember 2028 bei Zulassungen in den Jahren 2019 und 2020
(Veröffentlicht am 06.09.2023)