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Alle bisherige Registrierungen werden in die elektronische Liste der Energiedienstleister:innen übernommen. Die Verpflichtung zu regelmäßigen (alle fünf Jahre) „Requalifizierungen“ für den Verbleib auf der elektronischen Liste gilt auch für die übernommenen Registrierungen. Die Requalifizierungen sind abhängig vom Jahr der Zulassung bis zu den folgenden Fristen nachzuweisen:

(Veröffentlicht am 06.09.2023)