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Bisherige Registrierungen werden übernommen, wobei natürlich auch für diese übernommenen Energiedienstleister:innen die Verpflichtung zu regelmäßigen „Requalifizierungen“ besteht.

Anträge auf Aufnahme in die elektronische Liste können bei der E-Control noch bis Ende des Kalenderjahres 2023 nach dem EEffG idF BGBl. I Nr. 68/2020 eingebracht werden, wofür die Voraussetzungen gemäß § 17 Absatz 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 68/2020 erfüllt sein müssen.