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Wurde ein Rechenzentrum im Vorjahr errichtet oder wurde dieses im Laufe des Vorjahres ausgebaut, so sind die Größen- und Leistungsindikatoren (Fläche, Leistung, Temperatursollwerte, Speicherkapazitäten) über das Kalenderjahr zu gewichten (vgl. Anhang II Ziffer 1 lit. a delegierten Verordnung (EU) 2024/1364 der Kommission). Bei Zeiträumen vor Inbetriebnahme jeweils mit dem Wert 0. Mengen wie Verbräuche (Energie, Abwärme, Wasser) oder Datenverarbeitungen sind als Summe von 1.1. bis 31.12. des Vorjahres anzugeben.