Die Standardisierte-Kurzberichte-Verordnung (EEff-SKV) regelt Format, Struktur und Gliederung der standardisierten Kurzberichte gemäß § 43 EEffG. Das Meldeformular für den standardisierten Kurzbericht wird sich an den Vorgaben der EEff-SKV orientieren. Die Veröffentlichung einer Vorlage zum standardisierten Kurzbericht in Form eines Musters ist für das erste Quartal 2024 geplant.
Der standardisierte Kurzbericht ist dann bis 30. November 2024 über die elektronische Meldeplattform zu melden. Die elektronische Meldeplattform und Meldeformulare für den standardisierten Kurzbericht werden rechtzeitig vor der Meldefrist veröffentlicht.