Energieauditorinnen und Energieauditoren sind fachlich qualifizierte Personen, die Energieaudits nach dem Bundes-Energieeffizienzgesetz für verpflichtete Unternehmen durchführen dürfen. Zu beachten ist, dass die Qualifikationen für bestimmte wesentliche Energieverbrauchsbereiche vorliegen. Um hier gelistet zu werden, ist eine Registrierung und Bekanntgabe der ensprechenden Nachweise zur Qualifikation erforderlich, nähere Informationen dazu sind auf dieser Seite zu finden: Aufnahme in die elektronische Liste
Hinweise zur Verwendung der Liste: Eine Suche, beispielsweise nach den entsprechenden wesentlichen Energieverbrauchsbereichen, ist über die Eingabefelder über der Liste möglich. Die gesamte oder gefilterte Liste kann am Ende der Tabelle heruntergeladen werden.